­Wettkampf­bedingungen

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.

Vom Veranstalter wird keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernommen. Das gilt auch für Unfälle, abhanden gekommene Bekleidungsstücke und andere Gegenstände.

Mit Empfang der Startunterlagen erklärt jede/r Teilnehmer/in verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Den Haftungsausschluss erkennt jede/r Teilnehmer/in mit seiner Anmeldung an.

Der/die Teilnehmer/in erteilt sein Einverständnis, dass in der Anmeldung genannte Daten und die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Rennen gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungsstücken und DVDs ohne Vergütungsansprüche zu Werbezwecken genutzt werden dürfen.

Bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Startgeldes, eine Stornierung der Anmeldung ist nicht möglich. Sollte das Rennen aufgrund der Wetterbedingungen am Veranstaltungstag abgesagt oder abgebrochen werden müssen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Startgeldes. Der Veranstalter gewährt aber im Folgejahr allen davon betroffenen Teilnehmern bei Anmeldung einen Rabatt von 20 Prozent auf den jeweils gültigen Anmeldetarif.

 

Sicherheitshinweise:

Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme an der Veranstaltung nur geübten und erfahrenen Schwimmern/innen empfohlen wird. Der Chiemsee unterliegt in diesem Bereich häufig kurzfristigen Änderungen der Wetterbedingungen und auftretendem Wellengang.

Ab einer Wassertemperatur von 18 Grad und weniger ist das Tragen eines Neoprenanzugs verpflichtend!

Den Anweisungen der Wasserrettung ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei der geschwommenen Strecke um eine Punkt- zu Punkt-Strecke quer durch einen offenen Teil des Chiemsees handelt, der kurzfristigen Wetterwechseln und auftretendem Wellengang unterliegt.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich bei Nichtantritt des Rennens nach Abholung der Startunterlagen, Aufgabe des Rennens und Verlassen der Schwimmstrecke unverzüglich bei der Wasserwacht und bei der Zeitnahme im Strandbad Übersee zu melden, da ansonsten die Kosten für eine aufwändige Suchaktion durch den unterstützenden Tauchtrupp und die dann eingesetzten Sonargeräte vom Teilnehmer zu tragen sind. Diese Verpflichtung gilt ab Abholung der Startunterlagen am Veranstaltungstag!

Dem Teilnehmer ist bekannt, das aufgrund des Auflagenbescheides des Landratsamtes und des geforderten Sicherheitskonzeptes das Tragen der vom Veranstalter ausgegebenen Badekappe verpflichtend ist.

Hilfeleistungen der eingesetzten Rettungs- und medizinischen Versorgungskräfte werden fallweise über die Krankenkassen der Athleten oder privat durch die Einsatzkräfte abgerechnet.

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